Elektronisches Nachweisverfahren
Die Entsorgungsvorgänge für gefährliche Abfälle müssen ab dem 01.04.2010 auf elektronischem Weg erstellt, signiert, verteilt, registriert und überwacht werden. Dazu dient die „eANV“, die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens. Dabei sind Abfallerzeuger betroffen, welche gefährliche Abfälle erzeugen bzw entsorgen lassen möchten.
Elektronisches Nachweisverfahren in Bad Brückenau
Für unsere Kunden in Bad Brückenau konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Schweinfurt
Für unsere Kunden in Schweinfurt konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Bayreuth
Für unsere Kunden in Bayreuth konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Hof
Für unsere Kunden in Hof konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Viechtach
Für unsere Kunden in Viechtach konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Cham
Für unsere Kunden in Cham konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Regensburg
Für unsere Kunden in Regensburg konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Gunzenhausen
Für unsere Kunden in Gunzenhausen konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.
Elektronisches Nachweisverfahren in Windsbach
Für unsere Kunden in Windsbach konnten wir ein elektronisches Nachweisverfahren durchführen.